Dirk B. hat geschrieben:
Wer Schnaps umkippt
Oder andere zum Schnaps umkippen anstiftet
Oder Schnapsumkipper oder Schnapumkippanstifter Unterschlupf gewährt, wird mit Tomatensaft nicht unter 10 Liter bestraft.
Der Versuch ist strafbar.
Eltern haften für ihre Kinder
Hunde sind an der Leine zu führen
Das laufen lassen der Motoren ist verboten
Einfahrt frei halten
Betreten verboten
So steht es geschrieben.
Kann ich über das Strafmaß noch verhandeln so das man aus dem
Tomaten saft eine Blooy Mary macht oder so ähnlich ansonsten ist das Zeugs nicht zu ertragen .
Aber ich glaube das überlebe ich dann auch nicht ich glaub ich will lieber wieder lieb sein